Ziel der Förderrichtlinie ist die Professionalisierung und Kompetenzerweiterung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie die Unterstützung für Vernetzung und Kooperationen. Die Antragstellung ist ab 7. August 2024 möglich. 
 

Das Förderprogramm besteht aus zwei Modulen:

Modul 1 – Individual-Modul: Dies richtet sich direkt an Gemeinwohlorientierte Unternehmen und Startups, die vertiefte Unterstützungsleistungen und individuelle Vernetzungsleistungen finanzieren wollen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 85 % bzw. mit Klimabonus 95 % der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben.

Modul 2 – Multiplikator-Modul: Dieses Modul richtet sich an Gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie an institutionelle Ökosysteme. Hierzu zählen

  • Inkubatoren,
  • Acceleratoren,
  • Co-Working-Spaces,
  • Wirtschaftsförderungen,
  • Kammern, 
  • Technologie- und Gründerzentren oder Hochschulen.

Finanziert werden können Unterstützungsleistungen wie Informations- und Vernetzungsangebote sowie Peer-to-peer- Learning im Ökosystem. Die Höhe des Zuschusses beträgt 85 % bzw. mit Klimabonus 95 % der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben.

Es ist das bisher größte Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland und dient auch der weiteren Umsetzung der
"Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen" der Bundesregierung.

Weitere Informationen zum Programm gibt es hier!

Passend hierzu erschien im Juli auch Die fünfte Ausgabe des Deutschen Social Entrepreneurship Monitors (DSEM) des Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e.V., der wichtige Zahlen, Daten und Fakten zu Social Entrepreneurship (Gemeinwohlorientierte Unternehmen) und dem Ökosystem enthält.